Risikogebiete in den Niederlanden - was Urlauber wissen müssen
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Das deutsche Robert-Koch-Institut hat weite Teile der Niederlande (alle Provinzen bis auf Zeeland und Limburg) zum Risikogebiet erklärt. Dazu gehört auch die Provinzie Overijssel in diese Kategorie. Mit dieser Maßnahme geht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik für diese Gebiete einher.

Reisewarnung und aktuelle Corona-Regeln - 03.10.2020.
Das deutsche Robert-Koch-Institut hat weite Teile der Niederlande (alle Provinzen bis auf Zeeland und Limburg) zum Risikogebiet erklärt. Damit gehören auch die Provinzen Gelderland & Overijssel in diese Kategorie. Mit dieser Maßnahme geht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik für diese Gebiete einher.

Damit gelten nun die Einreiseverordnungen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen (Neufassung mit Wirkung ab dem 3. Oktober) und Niedersachsen hinsichtlich der Risikogebiete.

Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den Niederlanden wird die Grenze offengehalten, aber der “Reiseverkehr” ist eng untereinander abgestimmt.

Letzte Aktualisierung: 30. September

28.September hat die niederländische Regierung eine Pressekonferenz zum Coronavirus und die neuen Regeln abgehalten. Ab dem 29. September werden die Maßnahmen leider wieder etwas strikter. In erster Instanz gelten diese Regeln bis den 20. Oktober. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt.

Regeln im Innenbereich und im Freien
In geschlossenen Räumen muss stets ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
1. Maximal 30 Personen dürfen sich in geschlossenen Räumen versammeln. Personal zählt nicht dazu.
2. Im Außenbereichen dürfen 40 Personen zusammenkommen. Das Personal zählt nicht dazu.
3. An stark frequentierten Durchgangs-Standorten, zum Beispiel in Museen oder Ausstellungen, gilt: Für einen Besuch ist eine vorzeitige Reservierung für ein bestimmtes Zeitfenster notwendig.
4. Die niederländische Regierung hat eine dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Innenräumen (wie z.B. Geschäften) ausgesprochen. Eine Verpflichtung besteht bisher nicht.

Regeln im Transport
1. In öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie immer einen Mundschutz tragen.
2. In Taxis, Lieferwagen und Reisebussen tragen Sie immer einen Mundschutz. Sie müssen eine Reservierung vornehmen und sich einer Gesundheitskontrolle unterziehen.
3. Befinden sich Personen aus einem anderen Haushalt mit Ihnen im Auto? Dann tragen Sie einen Mundschutz.
4. Bei allen anderen Transporten (auch bei Bootstouren) müssen Sie einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
5. Beschränken Sie die Anzahl Fahrten auf ein Minimum.

Gastgewerbe
1. Ab 21:00 Uhr dürfen keine neue Gäste zugelassen werden.
2. Schließung spätestens um 22:00 Uhr.
3. Reservieren Sie einen Platz und unterziehen Sie sich einer Gesundheitskontrolle.
4. Take away Restaurants schließen spätestens um 02:00 Uhr, ab 22:00 darf kein Verkauf von Alkohol mehr erfolgen.

Sport
1. Keine Zuschauer bei Sportaktivitäten, nicht bei Profisportler als auch bei Amateuren.
2. Sportkantinen sind geschlossen.

Vergessen Sie nicht:
1. Halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
2. Arbeiten Sie von Zuhause.
3. Halten Sie sich von belebten Orten fern.
4. Waschen Sie sich oft die Hände.
5. Bleiben Sie im Falle von Beschwerden zu Hause und lassen Sie sich testen.

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